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Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Bestätigung des Jahresabschlusses2021 der Stadt Sandersdorf-Brehna und die Entlastung der Bürgermeisterin 2021

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA am 02.05.2024 mit Beschluss Nr. SR SB - 042/2024 den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüften Jahresabschluss 2021 beschlossen und mit Beschluss Nr. SR SB -
043/2024 der Bürgermeisterin die Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres 2021 erteilt. Die vorstehenden Beschlüsse wurden der Kommunalaufsichtsbehörde gem. § 120 Abs. 2 KVG LSA mit Schreiben vom 08.05.2024 mitgeteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit dem Rechenschaftsbericht liegt nach § 120 Abs. 2 KVG LSA vom 14.05.2024 bis 27.05.2024
zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 in 06792 Sandersdorf-Brehna, Haus 2, Zimmer 3 zu den nachfolgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr


Sandersdorf-Brehna, 08.05.2024
Steffi Syska
Bürgermeisterin